Viele kennen das Dilemma auf Geschäftsreisen oder im Urlaub. In einem Hotel im Ausland macht man es sich im Bett gemütlich und möchte seine Lieblingsserie auf dem Tablet oder Notebook streamen.
Doch plötzlich spricht Jimmy McGill, Hauptcharakter der Erfolgsserie „Better Call Saul“, nur noch auf französisch und andere Filme und Serien fehlen sogar komplett in der gewohnten Mediathek. Das sogenannte Geoblocking verhindert, dass Sie Ihr bezahltes Streaming-Abo bei Netflix, Sky, Amazon oder anderen Plattformen auch im Ausland nutzen können. Dank einer Reform im EU-Parlament, die am 18. Mai beschlossen wurde, wird das Geoblocking in Zukunft zumindest teilweise aufgehoben.
Bisher gab es öfter die Meldung „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar“ und so musste man auf das Streaming-Angebot in anderen Ländern verzichten. Der Grund dafür ist kein technischer. Den Streaming-Anbietern fehlen oft einfach die nötigen Rechte, denn die Produktionen werden immer nur für das jeweilige Land verkauft. Netflix und die anderen Anbieter sind daher verpflichtet, die Inhalte mithilfe des Geoblocking zu sperren. Auch die neue Reform ändert nichts am Urheberrecht. Das Geoblocking bleibt zwar bestehen, wird jedoch für Reisende innerhalb Europas aufgehoben. Auch Studenten, die ein Auslandssemester in den EU-Ländern machen, dürfen ihr Streaming-Abo weiterhin nutzen. Entscheidend ist dabei der eingetragene Wohnsitz. Solange dieser sich weiterhin in Deutschland befindet, greift die Reform. Anbieter von Streaming-Diensten müssen also ständig prüfen, ob sich der Wohnsitz ihrer Kunden geändert hat. Ein deutscher Auswanderer darf z. B. in Spanien daher nicht darauf hoffen, seinen Account weiterhin uneingeschränkt nutzen zu können.
Eine Ausnahme sind die kostenlosen Mediatheken von Sendern wie ProSieben oder Sat1. Diesen Programmen wird durch die Reform zwar gleiches Recht eingeräumt. Jedoch fehlen diesen Sendern die Kundendaten, um sie überprüfen zu können. Im kostenlosen Streaming-Bereich bleibt die Sperre im Ausland also weiterhin erhalten.
Wir halten fest:
- Das neue Gesetz gilt lediglich für vorübergehende Auslandsaufenthalte.
- Geoblocking bleibt weiterhin bestehen.
- Die Reform gilt nur für EU-Länder.